Das Wichtigste in Kürze
- Wer im Jahr 2023 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet hat, muss die Investition bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr bis zum 31. Dezember 2026 umsetzen.
- Entscheidend ist die Lieferung, nicht die Bestellung (§ 9a EStDV). Eine Fristverlängerung gibt es für 2023 nicht.
- Wird die Frist verpasst, ändert das Finanzamt den Bescheid 2023: Die Steuer wird nachträglich fällig, mit Zinsen von 0,15 % pro Monat ab dem 1. April 2025.
- Wer jetzt investiert, kann neben dem IAB zusätzlich bis zu 40 % Sonderabschreibung und bis Ende 2027 eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % nutzen. Gesucht ist ein bewegliches Wirtschaftsgut, das noch dieses Jahr geliefert wird.
Bis wann muss ich meinen IAB aus 2023 investieren?
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 50 % der Kosten einer geplanten Anschaffung schon vorab vom Gewinn abzuziehen. Dafür gibt es eine feste Frist: Die Investition muss bis zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres erfolgen, das auf das Jahr des Abzugs folgt (§ 7g Abs. 3 EStG).
Für einen IAB aus dem Wirtschaftsjahr 2023 bedeutet das bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr: Die Frist endet am 31. Dezember 2026, also in rund neun Wochen. Die längeren Fristen aus der Corona-Zeit gelten hier nicht mehr. Sie betrafen laut § 52 Abs. 16 EStG nur Abzüge aus Wirtschaftsjahren, die 2017, 2018 oder 2019 endeten.
Reicht eine Bestellung bis zum 31. Dezember?
Nein. Nach § 9a EStDV gilt als Jahr der Anschaffung das Jahr der Lieferung. Wer erst im Dezember bestellt und im Januar geliefert bekommt, hat die Frist verpasst. Lieferzeiten sollten deshalb jetzt eingeplant werden, gerade bei Maschinen, Fahrzeugen oder technischen Anlagen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der Investitionsabzugsbetrag wird dann rückwirkend im Jahr 2023 rückgängig gemacht. Das Finanzamt ändert den Steuerbescheid für 2023, auch wenn er schon bestandskräftig ist (§ 7g Abs. 3 EStG). Der Gewinn 2023 steigt um den damals abgezogenen Betrag, die Steuer wird nachträglich auf einen Schlag fällig.
Dazu kommen Nachzahlungszinsen: 0,15 % für jeden vollen Monat, also 1,8 % im Jahr (§ 238 Abs. 1a AO). Der Zinslauf für das Steuerjahr 2023 beginnt am 1. April 2025. Ein vereinfachtes Beispiel:
| IAB aus 2023 | Steuer-Nachzahlung (Annahme 30 %) | Zinsen bis Mai 2027 (25 Monate) |
|---|---|---|
| 20.000 € | 6.000 € | 225 € |
| 50.000 € | 15.000 € | 562 € |
| 100.000 € | 30.000 € | 1.125 € |
Rechenbeispiel mit vereinfachter Steuerbelastung von 30 % und einem geänderten Bescheid im Mai 2027. Ihre tatsächliche Belastung hängt von Steuersatz, Rechtsform und Zeitpunkt ab.
Die Zinsen sind mit 1,8 % im Jahr überschaubar. Spürbar ist vor allem, dass die verschobene Steuer für 2023 plötzlich in voller Höhe nachgezahlt werden muss. Wer investiert, behält dagegen den Vorteil: Im Jahr der Anschaffung wird der IAB dem Gewinn wieder hinzugerechnet, gleichzeitig dürfen die Anschaffungskosten um bis zu 50 % gemindert werden. Beides gleicht sich aus.
Wie läuft die Frist bei abweichendem Wirtschaftsjahr?
Die Frist hängt am Wirtschaftsjahr, nicht am Kalenderjahr. Wer den IAB im Wirtschaftsjahr 2022/23 gebildet hat, musste bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2025/26 investieren, bei einem Jahresabschluss zum 30. Juni also bis zum 30. Juni 2026. Für einen IAB aus dem Wirtschaftsjahr 2023/24 läuft die Frist bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2026/27. Klären Sie das genaue Datum mit Ihrem Steuerberater.
Welche Investition passt noch bis Jahresende?
Begünstigt sind abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie müssen mindestens bis zum Ende des Folgejahres nach der Anschaffung vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden (§ 7g Abs. 1 EStG). Fast ausschließlich heißt laut BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 mindestens 90 % betrieblich. Die Vermietung ist für Abzüge aus Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2019 enden, ausdrücklich begünstigt, also auch für den IAB aus 2023.
Viele Unternehmer haben 2023 einen IAB „auf Vorrat“ gebildet und merken jetzt, dass die ursprünglich geplante Anschaffung nicht mehr ansteht. Genau hier setzt unser Angebot an: Eine anbieteroffene Paketstation wird in unseren Modellen als bewegliches Wirtschaftsgut erworben, Standort, Aufstellung, Betrieb und Wartung übernehmen Partner. Sie investieren in einen gewerblich genutzten Sachwert mit laufenden Erträgen, statt den Abzug verfallen zu lassen.
Wir prüfen mit Ihnen kurzfristig, welches Modell zu Ihrem IAB passt und ob eine Lieferung bis zum 31. Dezember noch möglich ist. Ob die Station in Ihrem Fall alle Voraussetzungen erfüllt, bestätigt Ihr Steuerberater, gern stimmen wir uns direkt mit ihm ab.
Kann ich IAB, Sonder-AfA und degressive AfA kombinieren?
Nach dem Wortlaut des Gesetzes ja. Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG beträgt für Anschaffungen ab 2024 bis zu 40 % und gilt neben der regulären oder degressiven Abschreibung. Mit dem Investitionssofortprogramm (BGBl. 2025 I Nr. 161) ist für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, wieder eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Für die Sonderabschreibung gilt eine eigene Voraussetzung: Der Gewinn im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung darf 200.000 € nicht übersteigen (§ 7g Abs. 6 EStG). Wie die Bausteine in Ihrem Fall zusammenspielen, zeigt unser IAB-Rechner als erste Orientierung.
Worauf sollten Sie jetzt achten?
- Gewinngrenze inklusive Gewerbesteuer: Bei der Grenze von 200.000 € zählt der steuerliche Gewinn einschließlich der außerbilanziell hinzugerechneten Gewerbesteuer. Das hat der Bundesfinanzhof gleich zweimal entschieden (X R 16, 17/23 und III R 38/23). Das ist vor allem für einen neuen IAB 2026 wichtig.
- Nutzungsdauer: Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Folgejahres vermietet oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, sonst wird der Abzug ebenfalls rückgängig gemacht.
- Seriöse Anbieter wählen: Bei vorgefertigten Fondsmodellen, die mit Verlusten aus dem IAB werben, kann nach einem BFH-Urteil vom 2. Oktober 2025 die Verlustbeschränkung für Steuerstundungsmodelle greifen. Lassen Sie jedes Angebot von Ihrem Steuerberater prüfen.
- Zeitpuffer einplanen: Bis zum 31. Dezember muss geliefert sein. Wer jetzt entscheidet, hat noch Spielraum.
Ehrlich dazu: Der IAB verschiebt Steuern, er erlässt sie nicht. Was eine Paketstation erwirtschaftet, hängt am Standort. Alle Zahlen auf dieser Website sind Modellrechnungen, keine Garantie. Die steuerliche Gestaltung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
IAB aus 2023 noch offen?
Wir zeigen Ihnen, welches Stationsmodell zu Ihrem Betrag passt und ob die Lieferung bis zum 31.12. klappt.
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Zum IAB-RechnerHäufige Fragen
Quellen
- § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen: Gesetze im Internet
- § 52 Abs. 16 EStG, Anwendungsvorschriften und frühere Fristverlängerungen: Gesetze im Internet
- § 9a EStDV, Jahr der Anschaffung: Gesetze im Internet
- § 238 AO, Höhe und Berechnung der Zinsen: Gesetze im Internet; § 233a AO: Gesetze im Internet
- § 7 EStG, degressive Abschreibung: Gesetze im Internet
- Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 I Nr. 161: recht.bund.de
- BMF-Schreiben vom 15.06.2022 zu § 7g EStG, abgedruckt im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch 2025: Bundesfinanzministerium
- BFH, Urteile X R 16, 17/23 vom 01.10.2025 und III R 38/23 vom 18.06.2026 sowie Pressemitteilung zu IV R 14/23: Bundesfinanzhof
Christian Gereke, GRK Gereke, Leipzig. Vermittelt anbieteroffene Paket- und Medienstationen an Unternehmer und gewinnt Standortpartner für das Netz. Stand: 25. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Anlageberatung.