Fallbeispiel Investitionsabzugsbetrag: aus Steuerlast wird Cashflow.
Eine Steuerzahlung ist endgültig, eine Investition wirkt weiter. Das vollständig durchgerechnete Beispiel zeigt, wie aus 205.950 € Investition in fünf Paket- und Medienstationen im ersten Jahr eine mögliche Steuerentlastung von 62.280 € wird, wie sich die Finanzierung aus den Erträgen trägt, und was nach der Finanzierungsphase bleibt.
Hinweis: Alle Zahlen auf dieser Seite sind Beispielrechnungen zur Veranschaulichung des Grundprinzips, keine Steuer- oder Anlageberatung. Ob und in welcher Höhe der IAB in Ihrem Fall anwendbar ist, klärt Ihr Steuerberater. Diese Seite gibt es auch als PDF zum Herunterladen.
Das Problem: Steuerzahlung ohne Gegenwert
Jedes Jahr verlassen hohe Summen das Unternehmen in Richtung Finanzamt. Diese Zahlungen sind endgültig: Sie erfüllen ihre gesetzliche Pflicht, erzeugen aber keine wirtschaftliche Wirkung für das Unternehmen selbst: kein Vermögensaufbau, kein zusätzliches Einkommen, keine langfristige Wirkung. Weniger als 15 % der Unternehmer nutzen alle verfügbaren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Statt Finanzamt
Die Steuerlast nicht einfach akzeptieren, sondern mit gesetzlichen Instrumenten strategisch umlenken.
In Sachwerte
Investition in reale, bewegliche Wirtschaftsgüter mit planbaren Erträgen, hier: digitale Paket- und Medienstationen.
Dauerhaftes Einkommen
Die Steuerentlastung schafft Liquidität, die Investition trägt sich weitgehend selbst. Nicht Steuervermeidung, sondern strategische Umleitung in produktive Vermögenswerte.
Drei gesetzliche Hebel, ein Zusammenspiel
Alle drei Instrumente stehen im Einkommensteuergesetz und werden seit Jahren von steuerlich gut beratenen Unternehmern genutzt. Die Wirkung hängt vom individuellen Einkommen und den Voraussetzungen des §7g EStG ab.
Drei Instrumente, ein Zusammenspiel
Jede Zahl ist am Gesetzestext nachvollziehbarIAB, der vorgezogene Abzug (§7g Abs. 1 EStG)
Bis zu 50 % der geplanten Investitionssumme können bereits vor der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden. Der Abzug senkt den zu versteuernden Gewinn (Gewinngrenze: 200.000 € im Abzugsjahr).
Sonderabschreibung (§7g Abs. 5 EStG)
Im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren zusätzlich bis zu 40 % des Restwerts nach IAB-Herabsetzung (für Anschaffungen nach dem 31.12.2023; zuvor 20 %). Die Beispielrechnung setzt bewusst konservativ 20 % an.
Degressive AfA (§7 Abs. 2 EStG)
Ergänzend bis zu 30 % des verbleibenden Restwerts pro Jahr, für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 („Investitionsbooster“), abhängig vom Investitionszeitpunkt.
IAB + Sonder-AfA + degressive AfA im ersten Jahr
Basis: 2× D.Ark 2026-BIG media (54.990 €) + 3× D.Ark 2026-MIDDLE Box (31.990 €) = 205.950 € Gesamtinvestition, persönlicher Steuersatz 42 %.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtinvestition (Beispiel) | 205.950 € |
| Investitionsabzugsbetrag §7g Abs. 1 (50 %) | 102.975 € |
| → Steuerentlastung IAB (42 % Steuersatz) | + 43.250 € |
| Restwert nach IAB-Hinzurechnung | 102.975 € |
| Sonderabschreibung §7g Abs. 5 (konservativ 20 %) | 20.595 € |
| → Steuerentlastung Sonder-AfA (42 %) | + 8.650 € |
| Basis degressive AfA (Restwert) | 82.380 € |
| Degressive AfA §7 Abs. 2 (30 %) | 24.714 € |
| → Steuerentlastung degressive AfA (42 %) | + 10.380 € |
| Mögliche Steuerentlastung Jahr 1 | 62.280 € |
Gesetzlich sind seit 2024 bis zu 40 % Sonderabschreibung möglich; die Rechnung setzt bewusst konservativ 20 % an. Eigene Zahlen? Zum Investitionsrechner.
Die Finanzierung trägt sich aus den Erträgen
Je nach Variante kann der Eigenanteil bis auf null reduziert werden: die Steuerentlastung übernimmt die Rolle des Startkapitals. Im Beispiel: Eigenkapital aus der Steuerentlastung (62.280 €), Fremdkapital 143.670 € (≈ 70 %) zu marktüblichen Konditionen.
| Konditionen (Beispiel Bankfinanzierung) | Wert |
|---|---|
| Zinssatz | 5,5 % p. a. |
| Laufzeit | bis zu 10 Jahre |
| Monatsrate | ca. 1.560 € |
| Mid-Case-Ertrag pro Monat | 2.158 € |
| Differenz pro Monat | + 598 € |
Steuerlicher Nebeneffekt je Variante: beim Mietkauf sind die kompletten Monatsraten als Betriebsausgabe absetzbar, bei der Bankfinanzierung die Zinsen.
Was erwirtschaftet die Investition?
Jahresertrag auf 205.950 €, jeweils bereits nach Abzug aller Betriebskosten. Zum Vergleich: Die Finanzierungsrate liegt bei ca. 1.560 € im Monat.
| Szenario | Jahresertrag | pro Monat | Differenz zur Rate |
|---|---|---|---|
| Bad Case (12 %) | 24.714 € | 2.060 € | ca. +500 € |
| Mid Case (14 %) | 28.833 € | 2.403 € | ca. +840 € |
| Good Case (18 %) | 37.071 € | 3.089 € | ca. +1.530 € |
Beispielhafte Ergänzungsstrategie: Wird die Steuerentlastung von 62.280 € nicht konsumiert, sondern angelegt (Annahme: 6 % p. a.), ergibt das rechnerisch rund 311 € zusätzlich im Monat; das Kapital selbst bleibt erhalten. Das ist ein Vorschlag, kein Bestandteil des Modells: Wie Sie die Steuerentlastung verwenden, entscheiden Sie eigenverantwortlich. Wertentwicklungen von Wertpapieranlagen schwanken und sind nicht garantiert; dies ist keine Anlageempfehlung.
Was passiert nach der Finanzierungsphase?
Ab Jahr 8–10 (je nach Laufzeit) ist der Kredit vollständig getilgt, die Erträge bleiben. Im Mid Case: 2.403 € monatlich aus der Station, dazu rechnerisch 311 € aus der angelegten Steuerentlastung. Wer die Struktur jährlich wiederholt, baut den Cashflow stufenweise auf, in der Beispielrechnung auf über 13.500 € monatlich nach zwölf Jahren. Das ist eine Modellrechnung unter gleichbleibenden Annahmen, keine Prognose.
Die fünf Schritte zum planbaren Cashflow
IAB nach §7g nutzen
50 % der Investitionssumme vorab abziehen, die Steuerentlastung ist sofort verfügbar.
Sonder-AfA und degressive AfA
Weitere steuerliche Entlastung im Anschaffungsjahr: bis zu 148.284 € Abschreibungsvolumen in diesem Beispiel.
In Paketstationen investieren
Planbare Infrastruktur mit langfristigen Nutzungsverträgen. Die Finanzierung deckt sich weitestgehend aus den Erträgen.
Steuerentlastung arbeiten lassen
Das freigewordene Kapital bleibt erhalten und kann angelegt, als Sondertilgung oder für die nächste Investition genutzt werden.
Cashflow aufbauen
Nach 8–10 Jahren fließen die Erträge ohne Kreditbelastung. Jährliche Wiederholung skaliert die Struktur.
Alle Zahlen sind Beispielrechnungen und ersetzen keine Steuer- oder Anlageberatung. Die Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter ist mit Risiken verbunden; prognostizierte Renditen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Vor jeder Entscheidung: individuelle Prüfung durch Ihren Steuerberater. Details im Rechtlichen Hinweis.
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