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Fachbereich · Für Steuerberater und Kanzleien

Sie prüfen die Steuerseite.
Wir liefern das Zahlenwerk.

Diese Seite richtet sich an steuerliche Berater: Prüfschema zum §7g EStG, vollständig nachvollziehbare Beispielrechnungen und alle Produktunterlagen als direkter Download, ohne Registrierung. Damit Sie das Modell in Minuten fachlich einordnen können.

Stand: 11. Juli 2026 · Inhalte werden laufend aktualisiert

Mit künstlicher Intelligenz erzeugtes BildSymbolbild, KI-generiert
Klare Rollen

Wir beraten nicht. Wir bereiten vor.

GRK Gereke vermittelt den Erwerb von Paket- und Medienstationen und liefert das vollständige Zahlenwerk. Die steuerliche Würdigung liegt vollständig bei Ihnen als Berater des Mandanten.

Ihre Rolle

Steuerliche Würdigung

Prüfung der §7g Voraussetzungen, Einbindung in die Gewinnermittlung, Wahlrechte bei Sonder-AfA und degressiver AfA, Verlustverrechnung und Liebhabereifragen bei Nebenerwerbsstrukturen.

Unsere Rolle

Produkt und Zahlenwerk

Investitionsobjekt, Kauf-, Pacht- und Betreiberverträge, Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Herstellers, Investitionsrechner und alle Unterlagen in prüfbarer Form.

Ihr Mandant

Die Entscheidung

Der Mandant entscheidet auf Basis Ihrer Beratung. Wir treten nie an Ihrem Mandat vorbei auf und empfehlen ausdrücklich, keine Umsetzung ohne steuerliche Begleitung.

§7g EStG kompakt

Das Prüfschema für den Mandantenfall

Die relevanten Normen und Prüfpunkte in der Reihenfolge der Fallbearbeitung, Stand 2026. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die Einzelfallprüfung ersetzt diese Übersicht nicht.

PrüfpunktInhalt
§7g Abs. 1 EStGAbzug von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten künftiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Höchstbetrag: 200.000 € je Betrieb (Summe der aktiven IAB). Kein Objektbezug erforderlich, elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz.
GewinngrenzeGewinn im Abzugsjahr max. 200.000 €, einheitlich für alle Gewinnermittlungsarten (Betriebsvermögensvergleich und EÜR). Maßgeblich ist der Gewinn vor IAB-Abzug.
Begünstigtes WGPaketstationen sind nach Herstellerangaben abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter (Fachanlagen, kein Gebäudebestandteil, Aufstellung auf gepachteter Fläche). Neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter sind begünstigt. Die Einordnung im Einzelfall obliegt Ihnen.
§7g Abs. 2 EStGIm Anschaffungsjahr: gewinnerhöhende Hinzurechnung des IAB und wahlweise gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungskosten um bis zu 50 %. AfA-Bemessungsgrundlage reduziert sich entsprechend.
§7g Abs. 4 EStGVerbleibens- und Nutzungsvoraussetzung: Nutzung in einer inländischen Betriebsstätte bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres, ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich. Vermietung ist seit dem JStG 2020 unschädlich, relevant für das Betreibermodell.
§7g Abs. 3 EStGRückgängigmachung bei Nichtinvestition innerhalb von drei Wirtschaftsjahren: Änderung des Ursprungsbescheids, Verzinsung nach §233a AO (derzeit 0,15 % pro Monat).
§7g Abs. 5, 6 EStGSonderabschreibung von insgesamt bis zu 20 % im Jahr der Anschaffung und den vier Folgejahren, neben der regulären AfA. Voraussetzung: Gewinngrenze des Abs. 6 im Vorjahr der Anschaffung eingehalten.
§7 Abs. 2 EStGDegressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028: bis zum Dreifachen der linearen AfA, max. 30 % p. a. Wechsel zur linearen AfA zulässig. Nutzungsdauer der Stationen laut Anbieter: 10 Jahre.
UmsatzsteuerBei Regelbesteuerung Vorsteuerabzug aus dem Erwerb; Bemessungsgrundlage für IAB und AfA ist der Nettobetrag. Betriebs- und Werbeerlöse sind steuerbare Umsätze des Mandanten.
Nebenerwerb / AngestellteBei neuen gewerblichen Strukturen: Gewinnerzielungsabsicht und Totalgewinnprognose prüfen (Liebhaberei), ggf. §15b EStG (Steuerstundungsmodell) würdigen. Verlustverrechnung mit anderen Einkünften nur bei tragfähiger Prognose.

Zusammenfassung ohne Gewähr, kein Ersatz für Gesetzestext, Richtlinien und BMF-Schreiben. Ältere Anbieterunterlagen rechnen teils konservativ mit 40 % IAB; maßgeblich ist die von Ihnen geprüfte aktuelle Rechtslage.

Nachvollziehbares Zahlenwerk

Die Beispielrechnung, die Ihr Mandant mitbringt

Fiktiver Fall: Investition 205.950 € (2x BIG media, 3x MIDDLE), Grenzsteuersatz 42 %, Anschaffung im Jahr nach der IAB-Bildung. Alle Zwischenschritte offen gelegt.

PositionBetrag
Anschaffungskosten (netto)205.950 €
IAB §7g Abs. 1 (50 %) im Abzugsjahr102.975 €
Entlastung IAB bei 42 %+ 43.250 €
Hinzurechnung und Herabsetzung im Anschaffungsjahr (§7g Abs. 2)102.975 €
Sonder-AfA §7g Abs. 5 (20 % der geminderten AK)20.595 €
Entlastung Sonder-AfA bei 42 %+ 8.650 €
Degressive AfA §7 Abs. 2 (30 % vom Restwert 82.380 €)24.714 €
Entlastung degressive AfA bei 42 %+ 10.380 €
Steuerlich wirksames Volumen Jahr 1: 148.284 € / Entlastung62.280 €

Vereinfachte Darstellung (ESt-Grenzsteuersatz, ohne GewSt-Anrechnung, Soli und Kirchensteuer, AfA nicht zeitanteilig gerechnet). Der Investitionsrechner im Wissensbereich stellt Steuersatz, Modellmix und Finanzierung frei einstellbar dar.

Die Investitionsobjekte

Die vier Modelle hinter den Rechnungen

Anschaffungskosten netto als AfA-Bemessungsgrundlage; Renditeangaben netto nach laufenden Kosten, basierend auf Auslastungsszenarien von 30-55 % laut Wirtschaftlichkeitsberechnung des Anbieters.

SMALL Box

D.Tam 2026 · vollautark
13.990 € netto
  • Fächer17
  • Rendite p. a. (netto)7,90-12,27 %
  • Amortisation8-13 Jahre
  • Laufende Kosten p. a.527,50 €
  • Ertrag über 15 Jahre16.575 €
Antrag erstellen

LITTLE Box

D.Tam 2026 · vollautark
19.990 € netto
  • Fächer35
  • Rendite p. a. (netto)11,53-17,80 %
  • Amortisation6-9 Jahre
  • Laufende Kosten p. a.1.055 €
  • Ertrag über 15 Jahre34.575 €
Antrag erstellen

MIDDLE Box

D.Ark 2026 · vollautark
31.990 € netto
  • Fächer51
  • Rendite p. a. (netto)10,66-16,40 %
  • Amortisation6-10 Jahre
  • Laufende Kosten p. a.1.485 €
  • Ertrag über 15 Jahre51.165 €
Antrag erstellen

Betriebsparameter aller Modelle: 0,80 € Gebühr je Vorgang (Ein-/Auslagerung), Ø-Nutzung 25 Tage/Monat. Alle Berechnungen basieren auf Herstellerangaben. Keine Anlageberatung.

Kanzlei-Paket

Alle Unterlagen. Direkt. Ohne Registrierung.

Für die fachliche Prüfung und das Mandantengespräch: alle Dokumente als direkter PDF-Download. Gerne senden wir Ihnen das Paket auch gesammelt per E-Mail.

PDF · Fallbeispiel

Vollständiges Investitionsbeispiel

IAB, Sonder-AfA und degressive AfA im Zusammenspiel, Finanzierungsstruktur und Szenarienvergleich.

Download öffnen · Als Webseite ansehen
PDF · Wirtschaftlichkeit

Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Alle vier Modelle mit Kostenstruktur, Szenarien und 15-Jahres-Betrachtung, Basis der Ertragsannahmen.

SMALL LITTLE MIDDLE BIG media
PDF · Marktstudie

Marktstudie und Zukunftsanalyse 2026

KEP-Marktdaten mit Quellen (BPEX/KE-Consult, DHL Group, Statista) zur Plausibilisierung der Nachfrageannahmen.

Download öffnen
PDF · Marktreport 2026

Marktreport: Die letzte Meile in Zahlen

Aktuelle Kennzahlen zum Geschäftsjahr 2025 aus der KEP-Studie 2026 (BPEX/KE-Consult): Sendungsvolumen, Kosten- und Umsatzindex, Stationsbestand und Prognose bis 2030, mit Quellenangaben je Zahl.

Download öffnen
PDF · Produkt

Präsentation und Technik-Datenblatt

Investitionsmodell, Vertragsstruktur (Kauf, Pacht, Betrieb) sowie Maße und Modulaufbau der Gerätetypen.

Präsentation Technik-Datenblatt
PDF · Werbeerlöse

Werbeeinnahmen der Medienstation

DOOH-Vermarktung über Framen: Zustandekommen, Abrechnung und Einordnung der Zusatzerlöse beim Modell BIG media.

Download öffnen
PDF · Antrag

Antrag: Kunden- & Projektdatenerfassung

Der offizielle Antrag inkl. Datenschutzerklärung (Kommunalinvest AG), für die Prüfung der Vertragsanbahnung und Anlagenliste im Mandantengespräch.

Download öffnen Ausfüllbares PDF
PDF · Reservierung

Reservierungsschein Paket- & Medienstationen

Reservierung für 2025 sowie zu heutigen Konditionen für 2026/2027 (500 bzw. 1.000 EUR je Locker, bei Kauf voll verrechnet), ohne Kaufverpflichtung. Direkt am Bildschirm ausfüllbar.

Download öffnen Online ausfüllen & senden
PDF · Mustervertrag

Muster-Kaufvertrag (mit / ohne Finanzierung)

Der Kaufvertrag der Kommunalinvest AG als Muster: Zahlungsplan (50/50), Eigentumsvorbehalt, Abnahme, Ankaufsrecht, in der Variante mit Finanzierungsvorbehalt oder für Eigenmittel.

Mit Finanzierung Ohne Finanzierung
PDF · Musterverträge I-VI

Muster-Dienstleisterverträge (I-VI)

Die sechs Betriebsverträge mit allen laufenden Kosten und Laufzeiten, Grundlage für die Prüfung von Betriebsausgaben und Vertragsstruktur.

I Bewirtschaftung II Software III Versicherung IV Wartung V Vermarktung VI Unterpacht
PDF · Technik

Technische Dokumentation KOM600

Hersteller-Handbuch der Stationsmodule: Maße, Gewichte, Fächersystem, Windlast und Einbruchhemmung, zur Einordnung als bewegliches Wirtschaftsgut bzw. Betriebsvorrichtung.

Download öffnen
Online · Tool

Investitionsrechner

Modellmix, Steuersatz, Auslastung und Finanzierungsvariante frei einstellbar, geeignet als Gesprächsgrundlage im Mandantentermin.

Rechner öffnen
Einordnung

Beide Seiten der Prüfung

Pro

Was für das Modell spricht

  • Echtes Investitionsgut: physischer Sachwert mit laufenden Erträgen, kein reines Abschreibungsobjekt.
  • Prüfbare Grundlage: Herstellerrechnungen, Verträge und Marktdaten liegen offen und sind quellenbasiert.
  • Planbare Struktur: Betreiber- und Pachtverträge über 10 bis 15 Jahre, Betrieb ohne Mitwirkung des Mandanten.
  • Zeitliche Hebel: IAB, Sonder-AfA und degressive AfA (Anschaffung bis Ende 2027) sind kombinierbar.
  • Finanzierungsvorbehalt: Ein gültiger Vertrag kommt erst mit Erteilung der Finanzierungszusage zustande, ohne Zusage keine Verpflichtung für den Mandanten.
Prüfpunkte

Was Sie kritisch prüfen sollten

  • 1Ertragsannahmen sind Herstellerangaben auf Basis von Auslastungsszenarien, keine garantierten Einnahmen.
  • 2Bonität und Vertragsgestaltung von Anbieter und Betreiber (Kommunalinvest AG) gehören in die Due Diligence.
  • 3Bei Angestellten-Strukturen: Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinnprognose und §15b EStG.
Zusammenarbeit

Mehrere Mandanten, für die der IAB passt?

Viele Kanzleien erkennen anhand der Gewinnsituation ihrer Mandanten früh, für wen ein Investitionsabzugsbetrag sinnvoll sein kann. Wenn Sie solche Mandanten an uns empfehlen möchten, freuen wir uns über die Zusammenarbeit.

So verstehen wir die Zusammenarbeit: Sie sprechen eine Empfehlung nur aus, wenn der Mandant daran Interesse hat und damit einverstanden ist, seine fachliche Beratung bleibt selbstverständlich vollständig bei Ihnen. Für erfolgreiche Empfehlungen sehen wir eine Vergütung vor. Da Ihre steuerberatende Tätigkeit berufsrechtlich klare Grenzen für Vergütungen über die Kanzlei setzt, gestalten wir die Zusammenarbeit individuell und sauber getrennt von Ihrem Mandatsverhältnis, in welcher Form genau, das besprechen wir am besten in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, wir stellen Ihnen das Modell unverbindlich vor.

Auch für Bestandsfälle interessant: Bei Mandanten mit noch änderbaren Steuerbescheiden, etwa bei offener Veranlagung, laufender Einspruchsfrist oder Vorbehalt der Nachprüfung, kann ein IAB unter Umständen noch rückwirkend gebildet werden. Wir liefern dafür gern das Zahlenwerk zum konkreten Fall.

Gespräch zur Zusammenarbeit anfragen 0152 38907651

Zweites Thema für Ihre Mandanten: die Pensionszusage. Viele Gesellschafter-Geschäftsführer tragen eine unterfinanzierte Direktzusage in der Bilanz, mit wachsender handelsrechtlicher Rückstellung (§ 253 HGB vs. 6 % nach § 6a EStG), gedrückter Eigenkapitalquote und Problemen bei Finanzierung, Verkauf und Nachfolge. Auch dieses Problem Ihrer Mandanten können Sie über uns lösen: Die rechtssichere, steueroptimierte Auslagerung, etwa auf eine pauschaldotierte Unterstützungskasse, einen Pensionsfonds (§ 3 Nr. 66, § 4e EStG) oder im Kombi-Modell, gestaltet und verwaltet unser Fachpartner, die Authent Gruppe: eine Kanzlei aus bAV-spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, ausgezeichnet mit dem Siegel des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen. GRK Gereke koordiniert; die steuerliche Würdigung des Einzelfalls bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

Was Ihr Mandant gewinnt

Bereinigte Bilanz und höhere Eigenkapitalquote, besseres Rating und günstigere Finanzierungen, freie Bahn für Verkauf, Nachfolge oder Liquidation.

Was Ihre Kanzlei gewinnt

Sie lösen ein Problem, das viele GGF-Mandate seit Jahren belastet, mit einem spezialisierten Fachpartner im Rücken und zusätzlichem Beratungs- und Honorarpotenzial bei der Umsetzung.

Was wir liefern

Kostenfreie Bestandsaufnahme von Zusage, Rückdeckung und Bilanzwerten, ein durchgerechnetes Lösungskonzept der Authent Gruppe und die koordinierte Umsetzung, Ihre fachliche Hoheit bleibt unberührt.

Mandantenfall Pensionszusage besprechen Mehr zum Thema
Häufige Fragen

Fragen aus der Kanzleipraxis

Erfüllt eine Paketstation die Voraussetzungen des §7g EStG?+
Paketstationen sind abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Seit dem JStG 2020 ist auch die längerfristige Vermietung unschädlich; entscheidend bleibt die Zuordnung zum Betriebsvermögen und die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung.
Wie ist die Gewinngrenze von 200.000 € zu prüfen?+
Maßgeblich ist der Gewinn des Abzugsjahres vor Abzug des IAB, einheitlich für Bilanzierer und EÜR-Rechner, je Betrieb. Bei mehreren Betrieben gilt die Grenze je Betrieb gesondert.
Was passiert, wenn der Mandant nicht fristgerecht investiert?+
Der Abzug wird rückwirkend im Abzugsjahr rückgängig gemacht (§7g Abs. 3 EStG), der geänderte Bescheid verzinst nach §233a AO. Genau dieses Szenario sollte im Mandantengespräch offen adressiert werden.
Wie läuft die Hinzurechnung im Investitionsjahr?+
Im Jahr der Anschaffung wird der IAB gewinnerhöhend hinzugerechnet (§7g Abs. 2 EStG); zum Ausgleich können die Anschaffungskosten um bis zu 50 % gemindert werden; die AfA-Bemessungsgrundlage reduziert sich entsprechend.
Sind Sonder-AfA und degressive AfA kombinierbar?+
Ja. Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG (20 %) und degressive AfA können neben dem IAB genutzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen (u. a. Verbleibens- und Nutzungsfristen) erfüllt sind. Die Beispielrechnung oben zeigt die kombinierte Wirkung.
Gilt der IAB auch bei EÜR-Rechnern und Kapitalgesellschaften?+
Ja. Die Gewinnermittlungsart ist seit 2020 unerheblich; auch GmbH und UG können den IAB nutzen, sofern der Gewinn im Abzugsjahr 200.000 € nicht übersteigt. Die Entlastung wirkt dann bei Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Muss die Investition bei Abzug bereits konkretisiert sein?+
Eine verbindliche Bestellung ist nicht erforderlich; seit 2016 genügt die Absicht, ein begünstigtes Wirtschaftsgut anzuschaffen. Der IAB wird formlos in der Steuererklärung (elektronische Übermittlung nach §7g Abs. 1a EStG) geltend gemacht.
Leistet GRK Gereke Steuerberatung gegenüber dem Mandanten?+
Nein. GRK Gereke vermittelt ausschließlich das Investitionsobjekt und liefert Unterlagen. Die steuerliche Würdigung, Gestaltung und Erklärung verbleiben vollständig bei der Kanzlei. Diese Rollenverteilung ist auch vertraglich so angelegt.
Wie ist die Haftungsfrage geregelt?+
Die Kanzlei haftet nur für ihre eigene steuerliche Beratung, nicht für das Investment selbst. Die Anlageentscheidung trifft der Mandant eigenverantwortlich auf Basis der Vertragsunterlagen; GRK Gereke verantwortet die Richtigkeit der Objekt- und Vertragsangaben.
Was sollte im Mandantengespräch dokumentiert werden?+
Empfehlenswert: die Investitionsabsicht, die Prüfung der Gewinngrenze, der Hinweis auf Rückgängigmachung und Verzinsung bei Nichtinvestition sowie die Klarstellung, dass die Kanzlei keine Aussage zur wirtschaftlichen Rentabilität des Objekts trifft.
Wie gehe ich vor, wenn der Mandant mit dem Modell auf mich zukommt?+
Prüfschema auf dieser Seite durchgehen, Beispielrechnung mit den echten Mandantenzahlen nachvollziehen, Vertragsunterlagen aus dem Download-Bereich sichten. Bei offenen Punkten stehen wir für ein direktes Fachgespräch zur Verfügung.
Kann ich vom Modell abraten, ohne die Zusammenarbeit zu belasten?+
Selbstverständlich. Die steuerliche und wirtschaftliche Einschätzung der Kanzlei hat Vorrang. Wir erwarten keine Empfehlung und üben keinen Einfluss auf das Beratungsergebnis aus.
Wie verhält sich das Modell in der Betriebsprüfung?+
Relevant sind die üblichen §7g-Punkte: Gewinngrenze, Investitionsfrist, Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen sowie die Zuordnung zum Betriebsvermögen. Kauf-, Pacht- und Bewirtschaftungsvertrag dokumentieren die betriebliche Nutzung; alle Unterlagen sind prüfungstauglich aufbereitet.
Welche Unterlagen erhält die Kanzlei von GRK Gereke?+
Kaufvertragsmuster, Pacht- und Bewirtschaftungsvertrag, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Beispielrechnungen: Alle Dokumente stehen im Download-Bereich dieser Seite ohne Registrierung bereit.
Wie schnell erhalte ich Antworten auf fachliche Rückfragen?+
Direkter Draht ohne Callcenter: Rückfragen zu Verträgen, Zahlenwerk oder Abläufen beantworten wir in der Regel innerhalb eines Werktags, telefonisch oder per E-Mail.
Gibt es ein gemeinsames Gespräch mit dem Mandanten?+
Auf Wunsch ja: telefonisch oder per Video, gemeinsam mit Kanzlei und Mandant. Wir erläutern Objekt, Verträge und Zahlenwerk; die steuerliche Einordnung übernimmt die Kanzlei.
Wie funktioniert die Empfehlungs-Kooperation?+
Kanzleien, die das Modell für geeignete Mandanten in Betracht ziehen, können eine unverbindliche Kooperation vereinbaren; Details dazu finden Sie im Abschnitt oben. Es entstehen keine Verpflichtungen und keine Kosten für die Kanzlei.
Erhält die Kanzlei eine Vergütung für Empfehlungen?+
Eine individuelle Vergütungsvereinbarung nach den Bedingungen der Kanzlei ist möglich. Nehmen Sie dazu bitte direkt Kontakt mit uns auf, telefonisch unter +49 152 38907651 oder per E-Mail an c.gereke@grk-gereke.de.
Wer ist mein Ansprechpartner bei GRK Gereke?+
Christian Gereke persönlich, erreichbar unter +49 152 38907651 oder c.gereke@grk-gereke.de. Keine Hotline, keine Weiterleitung.
Was erwirbt der Mandant konkret?+
Eine oder mehrere digitale Paket- und Medienstationen als physischen Sachwert, inklusive Standortzuteilung über Pachtvertrag und Betrieb über Bewirtschaftungsvertrag. Eigentum und Wirtschaftsgut liegen beim Mandanten.
Woher stammen die laufenden Erträge?+
Je Ein- und Auslagerung eines Pakets fällt eine Gebühr von ca. 0,80 € an; hinzu kommen Werbeerlöse über die Displays. Die Stationen sind anbieteroffen (Hermes, DPD, UPS, GLS, Amazon u. a.).
Wie werden die Einkünfte des Mandanten qualifiziert?+
Regelmäßig als gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb der Station im Betriebsvermögen. Die konkrete Einordnung (bestehender Betrieb, neuer Gewerbebetrieb, Gesellschaftsform) prüft die Kanzlei im Einzelfall.
Welche laufenden Pflichten treffen den Mandanten?+
Operativ keine: Wartung, Logistikverträge, Software und Vermarktung übernehmen die Betreiberpartner. Steuerlich verbleiben die üblichen Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten des Gewerbebetriebs bei Mandant und Kanzlei.
Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit?+
Der Mandant kann die Station weiterbetreiben, verkaufen oder den Bewirtschaftungsvertrag verlängern. Ein etwaiger Veräußerungserlös ist als Betriebseinnahme zu erfassen. Auch das gehört in die Beratung der Kanzlei.
Welche Risiken sollte die Kanzlei dem Mandanten spiegeln?+
Auslastungs- und Standortrisiko, Bonität der Betreiberpartner, Rückgängigmachung des IAB bei Nichtinvestition sowie die eingeschränkte Fungibilität des Sachwerts. Die Vertragsunterlagen benennen diese Punkte offen.

Fachgespräch auf Augenhöhe

Sie prüfen einen konkreten Mandantenfall oder möchten das Modell einmal grundsätzlich einordnen? Wir stehen für ein Fachgespräch zur Verfügung und liefern jede Detailunterlage nach, ohne Verkaufsdruck und ohne Kontakt zu Ihrem Mandanten ohne Ihre Einbindung.